Psychotherapie

In meiner Praxis behandle ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre. 
Ab 15 Jahre ist eine Vorstellung ohne das Wissen oder die Zustimmung der Sorgeberechtigten möglich.

In meiner Praxis biete ich ambulante Verhaltenstherapie an. In dieser werden aktuell bestehende Schwierigkeiten beleuchtet und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Wir schauen uns an, welche Denkmuster und Verhaltensweisen die Schwierigkeiten aufrechterhalten und entwickeln Strategien besser damit umzugehen und mehr Handlungsoptionen zu haben.

Folgende Themen werden in der Psychotherapie u.a. diagnostiziert und behandelt:

Affektive Störungen, z.B. Depressionen 
Angststörungen
Aufmerksamkeitsstörungen, z.B. AD(H)S
Psychosomatische Erkrankungen, z.B. chronische Schmerzen
Reaktionen auf (schwere) Belastungen oder traumatische Erfahrungen
aggressives Verhalten
Schulverweigerung
Ticstörungen
Zwangsstörungen

Häufige Fragen zur Psychotherapie

Was ist eine Psychotherapie?

Eine Psychotherapie ist eine wissenschaftlich nachgewiesene effektive Methode zur Behandlung psychischer Krankheiten. 

Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 50 Minuten. 

Wann ist Psychotherapie sinnvoll?

Wenn Gedanken, Gefühle oder das Verhalten die Lebensqualität einschränken, kann ein Erstgespräch bei einem Therapeuten oder einer Therapeutin Sinn machen. Im Anschluss bekommen Sie eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
Eine zeitnahe Vorstellung ist prognostisch günstiger als abzuwarten. Falls Sie einen Termin vereinbaren möchten, kontaktieren Sie mich gerne.  

Wie verläuft ein Erstgespräch?

Das Erstgespräch findet mit Ihrem Kind und Ihnen gemeinsam statt. Im Erstgespräch besprechen wir, warum Ihr Kind vorstellig wird (Vorstellungsanlass) und was gerade schwierig ist. 
Bringen Sie gerne das gelbe U-Heft, alle relevanten Vorbefunde und die letzten Zeugnisse mit. Für das Erstgespräch sollten Sie ca. 90 Minuten einplanen. Es gibt also genügend Zeit für all Ihre Fragen. Außerdem klären wir Organisatorisches, wie den weiteren Verlauf. 

Bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten ist, wie bei allen anderen medizinischen Maßnahmen, immer auch die Einverständnis des nicht-anwesenden Elternteils nötig. 

Wie geht's nach dem Erstgespräch weiter?

Wenn Sie und Ihr Kind sich für weitere Termine in meiner Praxis entscheiden, folgen nun die probatorischen Sitzungen. Hier lernen ich Ihr Kind besser kennen und wir bauen eine therapeutische Vertrauensbeziehung auf. Gleichzeitig beginnen wir mit der Diagnostik um zu ermitteln, welche psychische Störung vorliegt und wie die bestmögliche Behandlung aussieht. Im Anschluss an diese Probesitzungen wird entschieden, ob eine ambulante Verhaltenstherapie in Frage kommt. Falls eine Therapie indiziert ist und Patient:in und Sorgeberechtigte einverstanden sind, wird ein Therapieantrag bei der Krankenkasse gestellt. Die genehmigten Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich mit einer Dauer von 50 Minuten statt. Eltern oder andere Bezugspersonen können etwa jede vierte Sitzung in die Therapie einbezogen werden.

Welche Kosten entstehen für eine Psychotherapie?

Da ich als Verhaltenstherapeutin über eine Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung des Saarlandes verfüge, werden die Kosten für die Psychotherapie von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Wo finde ich weitere Infos zum Ablauf einer Psychotherapie?

Weitere Informationen zu Wegen in die Psychotherapie und zu seelischen Erkrankungen und Belastungen finden Sie im Elternratgeber auf der Seite der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)

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